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Allgemeine Vertragsbedingungen für firmeninterne Seminare
1. Leistungserbringung Die Leistungen werden gemäß der Leistungsbeschreibung des Angebots erbracht.
2. Nutzungsrechte Seminarkonzeptionen und Seminarunterlagen sind nach dem Urheberrecht geschützt. Die Nutzungsrechte liegen bei Susanne Knitter. Eine Vervielfältigung ist ausgeschlossen. Die Unterlagen sind nur zum persönlichen Gebrauch der Seminarteilnehmer bestimmt. Jede weitere Verwendung bedarf der Genehmigung durch Susanne Knitter
3. Mitwirkungspflicht Verletzt der Auftraggeber eine Mitwirkungs- oder Beistellungspflicht kann der Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
4. Zahlungen Sämtliche Zahlungen sind umgehend und ohne Abzug frei Zahlstelle sofort nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Besteht das Training aus mehreren Teilen, wird nach jedem Seminarblock eine Rechnung über die bis dahin erbrachten Leistungen gestellt. Bei Zahlungsverzug (d.h., ab 14 Tage nach Rechnungsdatum) werden Verzugszinsen und Mahngebühren in Höhe von 50,--€ berechnet. Zurückbehaltungen und Aufrechnungen sind ausgeschlossen.
5. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Susanne Knitter, die Erfüllung übernommener Auftragsverpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik oder Aussperrung beim Auftraggeber und sonstige Umstände gleich, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Der Auftraggeber kann die Erklärung verlangen, ob der Auftrag innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt wird oder nicht. Erfolgt diese Erklärung nicht, so kann der Auftraggeber zurücktreten. Keine Haftung wird übernommen für Kosten, die dem Auftraggeber durch Ausfall des/der Referenten (Krankheit, Unfall, Verkehrsstörung und Ereignisse höherer Gewalt) und damit dem Ausfall der Veranstaltungen entstehen. Susanne Knitter verpflichtet sich jedoch, einen schnellstmöglichen Ersatztermin vorzugeben.
6. Haftung Susanne Knitter steht dafür ein, dass ihre Leistungen frei von Rechten Dritter sind, die die vertragliche Nutzung der Leistung beeinträchtigen. Alle weiteren Haftungen sind ausgeschlossen.
7. Geheimhaltung Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder von als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln.
8. Sonstige Bedingungen Der Auftraggeber kann seine Rechte und die Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Genehmigung von Susanne Knitter an Dritte übertragen. Susanne Knitter ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Abweichende Vereinbarungen und Abreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und müssen von beiden Vertragspartnern unterzeichnet sein. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages voll wirksam.
9. Recht Alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsverhältnisse bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. Stornierung Storniert der Auftraggeber einen Auftrag bis drei Wochen vor dem Durchführungstermin, so wird nur das halbe Trainerhonorar berechnet. Bei späteren Stornierungen wird das gesamte Honorar fällig.
Stand: August 2006
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Allgemeine Vertragsbedingungen für öffentliche Seminare
1. Leistungserbringung Die Leistungen werden gemäß der Leistungsbeschreibung erbracht.
2. Nutzungsrechte Seminarkonzeptionen und Seminarunterlagen sind nach dem Urheberrecht geschützt. Die Nutzungsrechte liegen bei Susanne Knitter. Eine Vervielfältigung ist ausgeschlossen. Die Unterlagen sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Veröffentlichung - auch auszugsweise - ist untersagt.
3. Zahlungen Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzug frei Zahlstelle zu leisten. Der Rechnungsbetrag ist bis zum angegebenen Zahltag fällig. Bei Zahlungsverzug (d.h. ab dem 1. Tag nach dem Zahlungszieltag) werden Verzugszinsen und Mahngebühren in Höhe von 30,-- € berechnet. Zurückbehaltungen und Aufrechnungen sind ausgeschlossen.
4. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Susanne Knitter, die Erfüllung übernommener Auftragsverpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Keine Haftung wird übernommen für Kosten, die dem Auftraggeber durch Ausfall des/der Referenten (Krankheit, Unfall, Verkehrsstörung und Ereignisse höherer Gewalt) und damit dem Ausfall der Veranstaltungen entstehen. Susanne Knitter verpflichtet sich jedoch, einen schnellstmöglichen Ersatztermin vorzugeben. Bei Nichtzustandekommen wegen Teilnehmermangels des Seminars bekommt der Auftraggeber den vollen Seminarpreis zurückerstattet.
5. Recht Alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsverhältnisse bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6. Stornierung und Umbuchung Storniert der Auftraggeber seine Seminaranmeldung bis drei Wochen vor dem Durchführungstermin, so wird der halbe Seminarpreis berechnet. Bei späteren Stornierungen wird der gesamte Betrag fällig. Bucht ein angemeldeter Teilnehmer zu einem späteren Termin um, so ist die Rechnung zu dem Datum fällig, welches auf der Rechnung steht. Umbuchungen können bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Natürlich können kurzfristig auch Ersatzteilnehmer zum Seminar kommen, ohne das Kosten entstehen.
Stand: August 2006
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